Prüfungen

Prüfungswesen beim Tullner Jagdklub und Umgebung

Der TJK veranstaltet jedes Jahr verschiedene Anlagen- und Leistungsprüfungen für Vorstehhunde und Einzelleistungsprüfungen wie z.B. die Bringtreueprüfung (BTR). Geprüft werden diese nach der Österreichischen Prüfungsordnung (PO) für Vorstehhunde, welche man z.B. online auf der Seite des ÖJGV (Österreichischer Jagdgebrauchshundeverband) findet und nachlesen kann.
Vorrangig werden diese Prüfungen für unsere Mitglieder organisiert, welche sich in den von uns angebotenen Welpen- und Junghunde-Kursen entsprechend darauf vorbereiten und durch unsere Hundetrainer kompetente Unterstützung erhalten. Wir ersuchen um Verständnis, dass wir unsere aktiven Mitglieder und Reviergeber bei den Anmeldungen vorrangig heranziehen.
Dank der langjährigen Unterstützung und dem Hundeverständnis der Jagdleiter unserer Prüfungsreviere vom Tulllnerfeld über dem Wagram und Weinviertel, dem Wienerwald und bis hin ins Waldviertel, können wir unseren Prüfungsteilnehmern*innen gute Prüfungsbedingungen bieten.

Anlagenprüfungen

Anlagenprüfungen (AP) für Vorstehhunde dienen insbesondere der Feststellung der angewölften Eigenschaften unserer Vorstehhunde und der Wesensfeststellung und liefern besonders für die Rassespezialvereine zuchtrelevante Informationen. Je nach Rasse gibt es hier die Anforderung, ob eine Arbeit auf der Hasenspur geprüft wird oder nicht. Ebenso verhält es sich mit der Feststellung der „Art des Jagens“, mit Sicht- und/oder Spurlaut oder stumm. Jeder sollte sich unbedingt über die Anforderungen zu seiner Rasse in der Zuchtordnung des Rassespezialvereins informieren.
Die Termine der AP liegen meist im April bis Anfang Mai, aber oft auch zusätzlich im Herbst.

Leistungsprüfungen

Leistungsprüfungen für Vorstehhunde sind die Feld- Wasserprüfung (FWP) und die Vollgebrauchsprüfung (VGP).
Bei der FWP werden neben den Anlagenfächern im Feld die erlernten Apportierdisziplinen im Feld und im Wasser, das Stöbern im Schilf und die Spurarbeit am Wasser sowie Ruhe und Disziplin bei den Arbeiten geprüft. Für Hunde und Hundeführer ist dies eigentlich die schwerste Prüfung, weil die Zeit zwischen AP und FWP über den Sommer für viele zu kurz ist, um die vielen neuen Dinge einzuarbeiten und zu festigen. Auch die private Urlaubsplanung sollte hier Berücksichtigung finden.
Die Krönung der Jagdhunde-Ausbildung bildet die VGP. Hier wird das gesamte Leistungsspektrum unserer Jagdbegleiter im Feld, Wald und am Wasser abgerufen. Schwerpunkt ist sicher die Schweißarbeit. Diese Prüfung kann an einem oder an zwei Tagen ausgetragen werden. Bitte genau in die Ausschreibung schauen.
Die Leistungsprüfungen werden meist in den Monaten September und Oktober terminlich festgelegt.

Für alle Prüfungen gilt:

  • Nennen ab Nennstart und ausschließlich elektronisch über das Anmeldeformular auf unserer Webseite
  • Nennung ist nur gültig, wenn das Nenngeld = Reugeld in der genannten Frist und vollumfänglich einbezahlt ist
  • Das Nachrücken von einer Warteliste erfolgt nach Eingang der Nennung
  • Prüfungswild ist von den Hundeführern*innen selbst mitzubringen und wieder aus den Revieren mitzunehmen, außer es ist in der Ausschreibung anders angegeben (z.B. BTR)
  • Importierte Hunde benötigen bei der Nennung bereits eine ÖHZB-Nummer -> Diese ist über den Rassespezialverein zu beantragen
  • Kupierte Hunde sind nicht zur Prüfung zugelassen bzw. benötigen ein entsprechendes tierärztliches Attest über die Notwendigkeit der Amputation

Abmeldung von einer Prüfung bzw. Nicht-Antritt

Prinzipiell gilt: Nenngeld = Reugeld – was bedeutet, dass es keinen Anspruch auf Rückerstattung gibt.

Um jedoch anderen Prüfungswilligen, welche z.B. schon auf einer Warteliste stehen, eine Teilnahme-Zusage geben zu können, hat der Tullner Jagdklub nachstehende Kriterien festgelegt:

  • Es wird jedenfalls ein Betrag von €10,- für den organisatorischen Aufwand bzw. Systemkosten einbehalten.
  • Bei Abmeldungen von der Prüfung aus nachstehenden Gründen wird das gesamte Nenngeld abzüglich €10,- refundiert:
    • Termin liegt bis 4 Wochen VOR dem Prüfungstermin
    • Absage seitens des Veranstalters
    • Fälle „höherer Gewalt“ wie gesundheitliche Beeinträchtigung von Hund oder Hundeführer*in gegen Vorlage eines entsprechenden Attestes
    • Bei Abmeldung bis 10 Tage vor Prüfungstermin werden 50% des Nenngeldes plus €10,- einbehalten und der Differenzbetrag refundiert

Prüfungsgebühren (Stand Dezember 2025)

Art der Prüfung Nenngeld
Anlagenprüfung € 60,-
Feld- und Wasserprüfung€ 80,-
Vollgebrauchsprüfung ohne Zusatzarbeit€ 120,-
Vollgebrauchsprüfung mit Zusatzarbeit€ 150,-
Schweißergänzungsprüfung (SEP)€ 55,-
Bringtreueprüfung (BTR)€ 55,-
Zusatzgebühr Nichtmitglieder des TJK & Nicht-NÖ LJV Mitglieder für JEDE Prüfung € 35,-
Fehlerkorrektur durch falsche Eingabe von Hund- oder Führerdaten € 10,-